Unsere Honorare richten sich nach der Art des Mandats.
Wir werden grundsätzlich auf der Basis von individuell zu vereinbarenden Stundenhonoraren tätig. Dieser Grundsatz lässt jedoch zahlreiche Ausnahmen zu, die unseren Mandanten wirtschaftlich entgegenkommen.
So vereinbaren wir in geeigneten Fällen auch Honorarobergrenzen (Caps) bzw. Pauschalen, rechnen nach der anwaltlichen Gebührenordnung ab oder vereinbaren einen Beratungsvertrag.
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