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Joint Venture

 

Insbesondere zu Beginn der 90er Jahre waren Joint Ventures oft die einzige Möglichkeit für ausländische Unternehmen, in der Tschechischen Republik Fuß zu fassen. Hierzu bedurfte es fast immer eines inländischen Partners, der am nationalen Markt erfahren war und über die nötigen Kontakte verfügte. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung am tschechischen Markt verfügen wir in der Beratung von Joint Ventures über einen besonders ausgeprägten Erfahrungsschatz, den wir gern mit Ihnen teilen. Auch wenn Joint Ventures heute nicht mehr ganz so häufig als Tätigkeitsform gewählt werden, sind sie zur Bildung strategischer Allianzen jedoch nach wie vor beliebt. Joint Ventures führen jedoch leider dann häufig zu Streitigkeiten, wenn im Joint-Venture-Vertrag kein klarer Interessensausgleich vorgenommen wird und bei der Durchführung eines Investitionsvorhabens häufig drängende Zeit die sonst angebrachte Vorsicht ersetzt. Nur Joint Ventures, die beiden Partnern einen angemessenen Anteil am Erfolg sichern, jedoch auch die Aufgaben klar verteilen, haben auf längerer Sicht eine Chance. In diesem Bereich werden immer wieder gravierende Fehler gemacht, die durch Einschaltung unseres qualifizieren Teams vermieten werden können.

 
Verantwortliche Rechtsanwälte: Andreas Ueltzhöffer, Jan Balada


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