Die erneuerbaren Energien werden europaweit gefördert. Dieses Segment hat für den Energiesektor daher erheblich an Bedeutung gewonnen. Nachdem in der Tschechischen Republik seit 1.1.2011 eine Steuer auf den Umsatz mit Solaranlagen erhoben wird, die zuvor nicht vorgesehen war, hat dieser Markt eine erhebliche Veränderung erfahren. Viele Investoren sind sehr verunsichert und fürchten um die Rentabilität ihrer Investitionen, wurde ihnen doch zuvor eine mindestens fünfjährige Steuerfreiheit versprochen.
Für uns bedeutet dies, dass wir gegenwärtig insbesondere Schadenersatzklagen bzw. Schiedsverfahren für unsere Mandanten vorbereiten und in der Folgezeit auch durchführen werden. Wir bieten eine intensive Analyse der Situation jedes Investors an und stellen dabei fest, dass es eine nicht unerhebliche Zahl von Fallgruppen gibt, die juristisch jeweils eigenständig betreut werden müssen. Auch die Investitionsschutzabkommen, welche die Tschechische Republik mit anderen Ländern geschlossen hat, unterscheiden sich und führen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Frage, inwieweit und in welchem Umfang Schadenersatz erlangt werden kann.
Die Kanzlei Ueltzhöffer Balada kann auf eine große Erfahrung im Bereich der Prozessführung und Vertretung ihrer Mandanten vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten zurückblicken, die hier sehr nützlich ist. Auch die Tätigkeit mehrerer Anwälte der Kanzlei als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Verfahren spielt eine nicht zu unterschätzende positive Rolle.
Mittel- bis langfristig sehen wir den Bereich der erneuerbaren Energien aber als Wachstumsmarkt in der Tschechischen Republik.
Bereits seit geraumer Zeit nimmt die Investitionsaktivität im Bereich Biomasse- und Biogasprojekte zu. Auch dieser Bereich weist interessante Fördermöglichkeiten auf. Ueltzhöffer Balada war und ist ständig in Projekte dieser Art involviert. Referenzen sind auf Wunsch erhältlich.
Für den Bereich der erneuerbaren Energien verstehen wir uns als Full-Service Kanzlei. Wir bieten unseren Mandanten insbesondere:
Verantwortliche Rechtsanwälte: Lars Klett, Mgr. Štěpán Patočka, JUDr. Petr Jakubec
Lars Klett ist in Deutschland als Rechtsanwalt und in Tschechien als niedergelassener ausländischer Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2010 ist er Partner bei Ueltzhöffer Balada. Vor seinem Eintritt in die Kanzlei im Oktober 2009 war er seit 2000 in Prag als Rechtsanwalt unter anderem bei CMS Cameron McKenna und e|n|w|c Rechtsanwälte tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit erstreckt sich auf die umfassende Beratung weltweit tätiger Unternehmensgruppen ebenso wie mittelständischer Unternehmen bei ihren Aktivitäten in der Tschechischen Republik. Neben der Betreuung von Unternehmen des Handels und des produzierenden Gewerbes begleitet er Unternehmensfinanzierungen und berät Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien. Einen weiteren Beratungsschwerpunkt bildet das Arbeitsrecht einschließlich der Gestaltung der vertraglichen Beziehungen mit Geschäftsführern und freien Mitarbeitern. Lars Klett spricht Deutsch, Tschechisch, Slowakisch, Englisch, Französisch und Niederländisch.
Mgr. Štěpán Patočka arbeitet, nachdem er vier Jahre als Unternehmensjurist tätig war, seit 2007 für Ueltzhöffer Balada. Schon während seines Rechtsstudiums an der Karlsuniversität in Prag war er bei einem der größten Immobilien-Developer in der Tschechischen Republik tätig. Štěpán Patočka hat Mandanten bei komplexen Transaktionen im gewerblichen Immobilienrecht beraten und verfügt über tiefgehende Erfahrungen im Katasterrecht, sowie dem Bau-, Handels- und Immobilienrecht. Bei Ueltzhöffer Balada liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf der Beratung von Mandanten auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Er spricht Tschechisch und Englisch.
JUDr. Petr Jakubec ist ein tschechischer Rechtsanwalt und Partner von Ueltzhöffer Balada, der bereits während seines Studiums bei der international angesehenen Sozietät Linklaters an deren Prager Standort tätig war. Dort war er seit 2001 insbesondere in Immobilientransaktionen und Privatisierungsprojekten eingebunden. Im Jahr 2003 nahm er seine Tätigkeit als Rechtskonzipient bei der englisch- tschechischen Sozietät Seddons auf und konzentrierte sich dort insbesondere auf Immobilienaquisitionen und Gesellschaftsrecht. In dieser Zeit sammelte er weitgehende Erfahrungen im Bereich von Greenfield- und Brownfield-Projekten.
Im Juni 2006 erwarb Petr Jakubec seine Anwaltszulassung und ist seit November 2007 für uns tätig. Seine immobilienrechtliche Erfahrung umfasst neben der Beratung beim Erwerb und Verkauf von Wohnräumen auch die Beratung im Bereich des Erwerbs von Büroimmobilien, insbesondere aber auch großen Private-Equity-finanzierten Brownfieldprojekten.